Darf ein Betreuer ein Testament errichten?
Das Errichten eines Testaments ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und kann somit nur vom Betreuten selbst vorgenommen werden. Falls der Betreute testierunfähig sein sollte, besteht keine Möglichkeit ein Testament zu errichten. Ein Betreuer darf einem Betreuten nur bei der Errichtung eines Testaments beratend zur Seite stehen, wenn dies ausdrücklich in einem Aufgabenkreis der Bestellungsurkunde benannt ist.
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AWO Fachverband
Betreuungsangelegenheiten
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