Was ist eine Unterbringung?
Besteht die Gefahr, dass sich der Betreute selbst schwer verletzt oder gar tötet muss der Betreuer möglicherweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der geschlossenen Station anordnen. Diese Maßnahme ist durch das Gericht zu genehmigen (vorläufig bis zu sechs Wochen). Der Betreuer darf bei der Unterbringung keine Gewalt anwenden. Dies obliegt der Betreuungsbehörde, bzw. der Polizei.
Ebenso gibt es bei einer Selbstgefährdung die Möglichkeit, dass jemand auf Dauer nicht mehr in seine eigene Wohnung zurück kann. Wenn hier eine reguläre Heimeinrichtung vom Schutz nicht ausreichend ist kann eine längerfristige Unterbringung notwendig werden. Diese ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Diese kann vom Gericht für bis zu zwei Jahren genehmigt werden.
Diese Art der Unterbringung ist lediglich bei Selbstgefährdung möglich. Bei Fremdgefährdung ist nur eine Unterbringung nach dem PsychKG (Öffentlich-Rechtliche Unterbringung) möglich.
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