Darf man die Wohnung des Betreuten ohne weiteres kündigen?
Die Kündigung von Wohnraum eines Betreuten bedarf immer der vorausgehenden vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des zuständigen Rechtpflegers beim Vormundschaftsgericht.
Eine Checkliste hierzu finden Sie in unserem Download-Center.
< zurück
AWO Fachverband
Betreuungsangelegenheiten
Am Anger 10
67346 Speyer
Telefon +49 (0)6232-666 50 90
Telefax +49 (0)6232-666 50 91
EMail senden