Welche Rechte hat ein ehrenamtlicher Betreuer?
Der ehrenamtliche Betreuer erhält für die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Auslagen eine Aufwandsentschädigung von 323,00€ im Jahr. Dieser Betrag wird bei Mittellosigkeit des Betreuten aus der Staatskasse gezahlt, ansonsten kann diese Pauschale nach Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht dem Vermögen des Betreuten entnommen werden.
In Rheinland-Pfalz sind alle ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich über eine Sammelhaftpflichtversicherung des Landes versichert. Weiterhin sind ehrenamtliche Betreuer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in einer Unfallversicherung versichert.
Es ist ein wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes, dass die ehrenamtlichen Betreuer bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht alleine gelassen werden. Möglichkeiten zur Beratung bestehen sowohl bei den Betreuungsvereinen, dem Vormundschaftsgericht als auch bei der zuständigen Behörde. Gerade am Anfang seiner Tätigkeit wird der Betreuer auf Beratung besonderen Wert legen.
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