Was ist eine Schlussrechnung?
Umfasst bei einer rechtlichen Betreuung der Aufgabenkreis auch die Vermögenssorge, so hat der Betreuer dem zuständigen Vormundschaftsgericht eine Schlussrechnung zu erstatten. Diese umfasst eine exakte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben. Ein Formular für die Erstellung der Schlussrechnung finden Sie hier.
< zurück
AWO Fachverband
Betreuungsangelegenheiten
Am Anger 10
67346 Speyer
Telefon +49 (0)6232-666 50 90
Telefax +49 (0)6232-666 50 91
EMail senden