Beim Bürgermeister, bzw. der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Desweiteren bei einem Priester. Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten kostenfrei sind. Außerdem können Sie sich direkt vom Gericht eine beglaubigte Kopie der Bestellungsurkunde kostenfrei senden lassen, bzw. dort abholen.
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