Welche Aufgabe hat das Amtsgericht?
Das Amtsgericht prüft und fasst den Beschluss zur Einrichtung einer Betreuung. Es legt die Aufgabenkreise fest und ist auch für eine Aufgabenkreis Erweiterung oder Einschränkung zuständig. Es genehmigt Rechtsgeschäfte und muss freiheitsentziehende oder unterbringungsähnlich Maßnahmen genehmigen. Der Betreuer wird vom Amtsgericht kontrolliert, der Betreuer ist dem Gericht über rechenschaftspflichtig. Es setzt die Vergütung für Berufs- und Vereinsbetreuer fest und die Aufwandspauschalen für Ehrenamtler.
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