Wie regt man eine Betreuung an?

Die Anregung an das Vormundschaftsgericht, für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jedermann gegeben werden.
Zuständig ist grundsätzlich das Vormundschaftsgericht als Abteilung des Amtsgerichtes am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen (Wohnsitz). Die Anregung sollte sinnvollerweise schriftlich, kann aber auch anonym erfolgen.


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